Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Postfach 102932
70025 Stuttgart
Tel.: +49 711 61554 10
Fax: +49 711 61554 115
Web: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Rechtlicher Hinweis
Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen bezüglich Objekt und Eigentümer zur Verfügung. Die Besichtigung des Objektes kann jederzeit nach Vereinbarung mit einem unseren Mitarbeitern/Beauftragten erfolgen.
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Anna Dil Immobilien“ genannt) ist als Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuch (nachfolgenden „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 662 ff BGB gegen Entgelt (Provision) tätig.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages
2. Geltung
Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Anna Dil Immobilien und ihren Kunden im Rahmen der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit betreffend Immobiliengeschäfte.
Der Kunde im Sinne dieses Vertrages kann der Verkäufer einer Immobilie, der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter sein.
Der Hauptvertrag kann in Form eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags abgeschlossen werden.
Kommt es zu einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Anna Dil Immobilien und dem Kunden, welche von den Bestimmungen der AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Mit der Anforderung eines Exposès kommt es zwischen dem Kunden und der Anna Dil Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder konkludente Vereinbarung zustande.
Dies gilt nicht für den Maklervertrag über ein Mietobjekt, wenn der Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll. Bei Wohnraummietverträgen mit Provisionspflicht des Mieters bedarf es der Textform (§ 126b BGB).
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
4. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB auf Provision entsteht, sobald durch die Tätigkeit der Maklerin ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder ein Miet-/Pachtvertrag zustande kommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Maklerin (Anna Dil Immobilien) unverzüglich über Abschluss, Zeitpunkt und Konditionen des Hauptvertrags zu informieren. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Notarvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Im Allgemeinen beträgt die Vergütung:
• bei Kaufobjekten: Bei Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags: 3,57 % (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) des beurkundeten Kaufpreises, zahlbar vom Käufer.
• bei Wohnmietobjekten: 2 Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer;
bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet
• bei gewerblichen Mietobjekten: bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren: 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)
• bei einem unbefristeten Mietvertrag oder bei einem mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren: 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19 Monatsmieten)
Die Vergütung wird bei Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig.
5. Rechte und Pflichten des Maklers
Anna Dil Immobilien verpflichten sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Anna Dil Immobilien wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns/-frau ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.
Auf wirtschaftliche Risiken, von denen Anna Dil Immobilien im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat Anna Dil Immobilien den Auftraggeber hinzuweisen. Anna Dil Immobilien ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen über wirtschaftliche oder rechtliche Risiken der Immobilie anzustellen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anna Dil Immobilien verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, ist Anna Dil Immobilien verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.
Anna Dil Immobilien ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des beschriebenen Objekts zu beauftragen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjekts, hat er diese zu untersagen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, alle direkt an ihn herantretenden Interessenten an die Maklerin zu verweisen und ohne deren Mitwirkung keine Verhandlungen oder Abschlüsse herbeizuführen. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, allein in direkte Verkaufsverhandlungen einzutreten oder einen Kaufvertrag ohne Mitwirkung von Anna Dil Immobiliens abzuschließen. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider und kommt es dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrags, so ist er Anna Dil Immobilien zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Auftraggeber bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von Anna Dil Immobilien vermittelten Kaufinteressenten frei.
Der Auftraggeber übergibt Anna Dil Immobilien sämtliche Unterlagen, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt Anna Dil Immobilien in seiner Tätigkeit und setzt Anna Dil Immobilien von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.
7. Vollmacht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber erteilt Anna Dil Immobilien Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das angebotene Objekt von Anna Dil Immobilien bereits bekannt, so ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, mitzuteilen und auf Verlangen dies Anna Dil Immobilien zu belegen. Hierzu genügt ein Schreiben in Textform (per Brief oder eMail) an Anna Dil Immobilien.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis bzw. widerspricht es nicht rechtzeitig, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf die Vorkenntnis zu berufen. In so einem Fall ist der Kunde verpflichtet, die den Anna Dil Immobilien entstandenen Aufwendungen als Schaden zu ersetzen.
9. Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise Anna Dil Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe jedweder Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Anna Dil Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber Anna Dil Immobilien ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber Anna Dil Immobilien Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis, dass ein niedriger oder kein Schaden entstanden ist, zu erbringen.
10. Doppeltätigkeit des Maklers
Anna Dil Immobilien darf auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig werden, sowohl für den Verkäufer, Vermieter sowie für den Kunden tätig werden, sofern keine Interessenkollision entsteht. Dabei verpflichtet sich die Maklerin zu objektiver und fairer Tätigkeit für beide Seiten. Im Falle potenzieller Interessenkonflikte wird die Maklerin ihre Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine Klärung im Sinne einer einvernehmlichen Lösung herbeiführen.
Bei einem Mietvertrag darf Anna Dil Immobilien entweder nur für den Vermieter oder für den Wohnungssuchenden (Mieter) provisionspflichtig tätig werden.
11. Ersatz- und Folgeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftragsgebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wen der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Anna Dil Immobilien entfaltenden Tätigkeit von seinem potenziellen und von Anna Dil Immobilien nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich gleichwertig ist im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
12. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verspflichtet, Anna Dil Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen, wie z.B. Inserate, Internetauftritte, Telefon- und Portokosten, Objektbesichtigungen sowie Fahrtkosten zu erstatten, wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt infolge der unbefugten Weitergabe der Informationen durch den Kunden an einen Dritten ein Hauptvertrag mit diesem Dritten zustande, ist der Kunde verpflichtet, der Maklerin die entgangene Provision in voller Höhe als Schadensersatz zu zahlen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB.
14. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung wird separat in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Maklervertrags.
Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Maklerin die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit deren Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
15. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
16. Haftung und Haftungsbeschränkung
Anna Dil Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Dritten bereit gestellten Objektinformationen. Es ist die Aufgabe des Kunden die Angaben zu überprüfen. Anna Dil Immobilien, der diese Aufgaben weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Die Haftung von Anna Dil Immobilien für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17. Verjährung
Für die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Anna Dil Immobilien gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
18.AGB von Vertragspartnern
Den AGB von Vertragspartnern wird widersprochen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
20. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so gilt der Sitz von Anna Dil Immobilien in Geislingen an der Steige als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.